EL-Technik
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma EL-Technik, Inh. Bruno Pfahl

§1 Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

  1. Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies gilt auch für alle künftigen Geschäfte,insbesondere mündliche Bestätigungen, ohne dass nochmals ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen werden muss. Abweichende Einkaufsbedingungen von Bestellern wird hiermit widersprochen. Diese werden nur durch schriftliche Bestätigung Vertragsinhalt. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Zusagen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Die Angebote von EL-Technik sind stets freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Aufträge an EL-Technik und Auftragsannahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von EL-Technik. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

§2 Lieferungen         

  1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Treten bei EL-Technik oder bei einem der Lieferanten bzw. Zulieferanten ohne Verschulden von EL-Technik Umstände an, die sich dahin auswirken, dass EL-Technik in Lieferverzug gerät oder die Lieferung verkaufter Ware unmöglich oder wesentlich erschwert wird, (z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Transportmitteln sowie alle Fälle der höheren Gewalt, so ist EL-Technik für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferungspflicht entbunden. Bestellte Ware gilt durch Übergabe an den Frachtführer als geliefert. Die Auswahl des Frachtführers bleibt uns vorbehalten. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Die Ware wird unversichert geliefert, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als besonderes Geschäft und bleibt ohne Einfluss auf den unerfüllten Teil des Auftrags.
  3. Lieferungen vor Beginn der Lieferfrist sind zulässig. In Fällen der Überschreitung der Endauslieferungsfrist wird ohne Erklärung eine Nachfrist von 18 Tagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf auch    dieser Frist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen als erfolgt. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferanten wegen Lieferverzug ausgeschlossen.

§3 Gewährleistung

  1. Haftung für die Anwendung oder die spezielle Art der Verwendung eines der von uns verkauften Produkte wird von uns in keinem Fall übernommen. Eine solche Haftung kann weder aus einer von uns herausgegebenen Informationsschrift, Gebrauchsanweisung oder Schriftwechsel, noch aus einer von uns gewährten Kundendienstberatung hergeleitet werden. Der Besteller ist in keinem Fall von der Verpflichtung entbunden, unsere Produkte daraufhin zu prüfen, ob sie für den vorgesehenen Einsatzzweck tauglich sind. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach deren Eintreffen auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eintreffen der Ware mit genauer Angabe der behaupteten Mängel schriftlich zu rügen. Geschieht dies nicht, entfällt bei offensichtlichen Mängeln jegliche Gewährleistung. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung ist sofort einzustellen. Auch für solche Mängel wird nicht gehaftet, wenn die Rüge später als 3 Monate nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bzw. nach Ausführung der Leistung bei uns eingeht. Bei Bearbeitung, Installation oder Veränderung der von der Firma EL-Technik gelieferten Ware durch den Besteller oder durch Dritte entfällt die Gewährleistung. Dasselbe gilt, wenn uns der Vertragspartner keine Gelegenheit gibt, uns von den Mängeln zu überzeugen, oder wenn er auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung stellt.
  2. Bei begründeten Beanstandungen können wir nach unserer Wahl kostenfrei nachbessern oder kostenfreien Ersatz gegen Rückgabe der fehlerhaften Teile liefern. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
  3. Wir sind zumindest zu zwei Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuchen berechtigt, wofür uns der Vertragspartner eine angemessene Frist zubilligen muss.
  4. Mangelbeseitigungs- und Schadenersatzansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer verjähren in 6 Monaten ab Gefahrübergang.

§4 Preise und Zahlungen

  1. Die Preise sind grundsätzlich freibleibend und verstehen sich ab Lager der Firma EL-Technik, zzgl. MwSt. und zzgl der Fracht und Verpackungskosten.
  2. Eine Zahlung hat innerhalb 14 Tagen netto zu erfolgen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn EL-Technik über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.
  3. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung , auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn EL-Technik ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
  4. Gerät der Käufer unter Annahmeverzug, ist EL-Technik unter einer Nachfristsetzung von 10 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz geltend zu machen. Der Schadensanspruch umfaßt auch die vom Hersteller der Ware an EL-Technik evtl. in Rechnung gestellten Maskenkosten. Diese Maskenkosten fallen stets dann an, wenn die Ware kundenspezifisch hergestellt wurde.
  5. Kosten, die bei einem gegebenenfalls eingeschalteten Inkasso-Unternehmen entstehen, trägt grundsätzlich der Besteller.
  6. Die Firma EL-Technik behält sich das Recht vor, noch unbekannten Kunden Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahmeversand zu gewähren.
  7. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach dem jeweiligen Abschluss bekannt werden und welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen, ohne Rücksicht auf die Lieferzeit, zur Folge und berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, sowie nach angemessener Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten und wegen Nichterfüllung des Vertrags Schadenersatz zu verlangen.

§5 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich künftiger oder bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Entsprechendes gilt auch für den Fall der Verbindung und Vermischung hinsichtlich des Miteigentumsrechts, das dann gegebenenfalls auf uns übergeht (§947, 948 BGB). Bei laufender Rechnung sichert das vorbehaltene Eigentum unsere Saldoforderung.
  2. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermengt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder der Vermengung.
  3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentumsrecht von EL-Technik hinweisen und EL-Technik unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers –insbesondere Zahlungsverzug- ist EL-Technik berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder Abtretungen der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Lieferanten liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

§6 Haftungsbeschränkung

  1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen EL-Technik als auch gegen dessen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§7 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen EL-Technik und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Leistungs- und Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen zwischen den Parteien ist Heilbronn.
  2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen hiervon nicht berührt.

Leingarten, den 01.09.2010